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| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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FIP-Freizeit-Individuell PapkeLiebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, liebe Kunden, wir freuen uns, Sie bei Freizeit Individuell Papke (im nachstehenden Text kurz FIP genannt) begrüßen zu können und versprechen, uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen nach besten Kräften für eine erfolgreiche Veranstaltung, Vermittlung, Durchführung bzw. Verkauf einzusetzen. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und FIP. Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer (falls vorhanden) an. FIP ist Betreiber der Homepageseiten www.fip-freizeit.de www.reisen-grenada.de www.sportreisen-fip.de www.klassenfahrten-klassenreisen.de www.tennisreisen-fip.eu 1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages 4. Leistungs- und Preisänderungen 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Für alle vermittelnde Tätigkeiten gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträgers und Veranstalters. 1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage unserer aktuellen Prospekte oder Internetangebote bietet der Anmelder FIP den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn FIP den Preis und die Buchung schriftlich bestätigt. 1.2. Für alle anderen FIP-Veranstaltungen Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage unserer aktuellen Prospekte oder Internetangebote bietet der Anmelder FIP den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme von FIP zu Stande. Der Anmelder erhält von FIP eine Anmeldebestätigung. 1.2.2. Bezahlung Die Bezahlung des Gesamtpreises ist unaufgefordert bis spätestens 7 Tage nach dem im Prospekt bzw. im Internet ausgeschriebenen Anmeldeschluss zu leisten. Die nicht fristgerechte Bezahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. FIP ist in diesem Falle berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises bzw. maximal 50,-- Euro zu erheben. 1.3. Für alle vermittelnden Tätigkeiten (z. B. Pauschalreisen, Flüge, Mietautos, Tickets usw.) Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers wird der Vertrag zwischen dem Anmelder und dem Leistungsträger geschlossen. 1.4. Serviceentgelte Aufwendungen oder Auslagen, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z. b. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren usw.) sind zusätzlich zum Serviceentgelt, dass lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an FIP zu erstatten. Die Serviceentgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Bei Stornierungen und Umbuchungen bleibt der Anspruch auf bereits angefallene Serviceentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten. Bei FIP-Veranstaltungen: Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungshinweisen der aktuellen Prospekte bzw. unserer Angebote im Internet, den weiteren Hinweisen, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Veranstaltungsbestätigung/Anmeldebestätigung. Nebenabreden (Wünsche und Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder ein E-Mail durch FIP. Vermittelt FIP im Rahmen seiner Veranstaltungen Fremdleistungen, haftet FIP nicht selbst für die Durchführungen der Fremdleistungen, soweit in der Ausschreibung oder Bestätigung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird. Die Veranstaltung beginnt und endet zu dem im Prospekt oder im Internet ausgeschriebenen Zeiten. Wichtige Umstände oder Änderungen der Zeiten der Verkehrsunternehmen können zu einer Verschiebung führen. FIP versucht den Teilnehmer über diese neuen Termine/Zeiten rechtzeitig zu informieren. Flugscheine und Sonderfahrtausweise gelten nur für die angegebenen Tage und Zeiten. Wenn der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch nimmt, kann hierfür keine Erstattung gewährt werden. 3.1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FIP als auch Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der FIP wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der FIP ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. FIP ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig. 5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Für FIP-Veranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung Für alle anderen FIP-Veranstaltungen Dem Teilnehmer steht das Recht zu, FIP nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ausfällt als die Pauschale. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 6.1. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom FIP in Form von möglichen Informationsbriefen vor Veranstaltungsantritt zugehen. 7.1. Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Preises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel der Veranstaltung FIP anzuzeigen. 7.7. Etwaiges Bildmaterial von Teilnehmern darf zur Veröffentlichung und zu Werbezwecken verwendet werden. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 8.1. Im Prospekt bzw. in der Bestätigung hat FIP den Teilnehmer über evtl. notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen wird FIP den Teilnehmer, sobald FIP diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten. 8.3. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. 9.1. Die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist durch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung geregelt. Die Haftung wird gem. § 651 h I BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht für die Pflicht von FIP, den Teilnehmer über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu unterrichten. 9.2. Wird eine Pauschalreise und/oder eine Beförderung, oder eine andere Vermittlung von touristischen Leistungen erbracht, so erbringt FIP Fremdleistungen. In diesem Falle haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen bzw. der Pauschalveranstalter oder der jeweilige Leistungsträger. Vermittelt FIP lediglich fremde Leistungen, so haftet FIP nur für die ordentliche Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. 10. Verjährung und Sonstiges Alle weiteren Vertragspunkte gelten für Kinder-Betreuung: 11. Kinder-Betreuung 11.2. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung überweist der Auftraggeber FIP innerhalb von 10 Tagen den auf der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Anzahlungsbetrag. Dieser beträgt 20% vom Gesamtpreis der Rechnung. Die nicht fristgerechte Bezahlung der Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach dem erfolgten Auftrag unaufgefordert zu leisten. Der Einzahlungsnachweis obliegt der Pflicht des Auftragsgebers. 11.3. In Auftrag gegebene Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FIP. 11.4. Der Auftraggeber sorgt für alle im Zusammenhang mit der Vertragsausführung notwendigen behördlichen Auflagen und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren, einschließlich etwaiger Steuern und GEMA-Gebühren. 11.6 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bis 31 Tage vor Auftragsbeginn kann der Auftrag kostenfrei storniert werden. Im Falle eines Rücktritts kann FIP eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen vom jeweiligen Auftragspreis berechnet: bis 30.Tag vor Auftragsbeginn 10%, 29. bis 8.Tag vor Auftragsbeginn 50%, 7. Tag bis zum Auftragsbeginn 80%.
Alle weiteren Vertragspunkte gelten für den Verkauf von Artikeln: 12.1. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage unserer Angebote bieten der Käufer FIP den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme von FIP zustande. 12.2. Die Bezahlung de Gesamtpreises ist bis 30 Tage nach Erhalt der Artikel unaufgefordert zu leisten. Bei nichtfristgerechter Bezahlung fallen Mahngebühren von 5,00 € an. 12.3. Die Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FIP. 12.4. Der Käufer hat bei Lieferung einer mangelhaften Sache nach Wahl von FIP Anspruch auf Nacherfüllung oder Nachlieferung. Nicht einwandfreie Artikel müssen reklamiert werden und können auf Kosten von FIP zurückgesendet werden. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ausgenommen vom Umtausch bzw. Nachbesserung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind. 12.5. Der Käufer kann den Vertag innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Dieser Widerruf ist schriftlich zu erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen von Artikeln, die nach speziellen Wünschen angefertigt wurden. 12.6. Bei einem Versand von Artikeln werden die jeweiligen Portokosten der Deutschen Post in Rechnung gestellt. 12.7. Bestellte Artikel werden so schnell als möglich ausgeliefert, mindestens aber binnen 4 Wochen ab Bestellung, soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Kann FIP aufgrund eines Umstandes, den FIP nicht zu vertreten hat den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so wird FIP von der Verpflichtung zur Leistung frei. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss, kann FIP dadurch entstandene Kosten berechnen.
13. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge.
Hinweis zu der Formulierung dieser Veranstaltungsbedingungen: Bei diesen Veranstaltungsbedingungen haben wir bewusst auf die Verwendung von weiblichen Schreibweisen (...In/..in) verzichtet, weil größtenteils Gesetzestexte verwendet wurden, die solche Formulierungen nicht zulassen, bzw. die ohnehin schon schwere Verständlichkeit dieser Bedingungen durch doppelte Artikel (der/die) etc. noch zusätzlich erschwert würde.
Freizeitveranstalter Gabriele Papke Postfach 1150, 74220 Flein oder Samtrotweg 2, 74223 Flein e-mail: g.papke@fip-freizeit.de Stand: Januar 2008 Gerichtsstand: Heilbronn
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