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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PDF Drucken E-Mail

FIP-Freizeit-Individuell Papke

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, liebe Kunden,

wir freuen uns, Sie bei Freizeit Individuell Papke (im nachstehenden Text kurz FIP genannt) begrüßen zu können und versprechen, uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen nach besten Kräften für eine erfolgreiche Veranstaltung, Vermittlung, Durchführung bzw. Verkauf einzusetzen. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und FIP. Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer (falls vorhanden) an.

FIP ist Betreiber der Homepageseiten www.fip-freizeit.de www.reisen-grenada.de www.sportreisen-fip.de www.klassenfahrten-klassenreisen.de www.tennisreisen-fip.eu


1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

2. Leistungen

3. Höhere Gewalt

4. Leistungs- und Preisänderungen

5. Rücktritt und Umbuchungen

6. Allgemeine Hinweise

7. Vertragsobliegenheiten

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

9. Beschränkung der Haftung

10. Verjährung und Sonstiges

11. Kinderbetreuung

12. Verkauf von Artikeln

Für alle vermittelnde Tätigkeiten gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträgers und Veranstalters.

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
1.1. Für FIP-Veranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung
1.1.1. Anmeldung

Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage unserer aktuellen Prospekte oder Internetangebote bietet der Anmelder FIP den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn FIP den Preis und die Buchung schriftlich bestätigt.
1.1.2. Bezahlung
Nach Erhalt der Veranstaltungsbestätigung überweist der Anmelder innerhalb von 10 Tagen die auf der Veranstaltungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% vom Gesamtpreis der Rechnung (auf volle Euro aufgerundet), maximal 250,-- Euro pro Teilnehmer. Die Prämien für eine eventuelle Versicherung, bzw. Eintrittskarten usw., werden mit der Anzahlung fällig. Die nicht fristgerechte Bezahlung der Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. FIP ist in diesem Falle berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises bzw. maximal 50,-- Euro zu erheben. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei Anmeldungen kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Gesamtpreis sofort in voller Höhe fällig. Die auf den Veranstaltungspreis eingezahlten Gelder
sind gemäß §651k BGB insolvenzgesichert. Zusammen mit der Bestätigung bekommt der Anmelder den Sicherungsschein ausgehändigt. Die Veranstaltungsunterlagen erhält der Anmelder ca. 8 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Ohne vollständige Bezahlung des Veranstaltungspreises besteht kein Anspruch des Anmelders auf Aushändigung der Unterlagen bzw. Inanspruchnahme der Veranstaltungsleistungen. Der Einzahlungsnachweis obliegt der Pflicht des Anmelders.

1.2. Für alle anderen FIP-Veranstaltungen
1.2.1. Anmeldung

Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage unserer aktuellen Prospekte oder Internetangebote bietet der Anmelder FIP den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme von FIP zu Stande. Der Anmelder erhält von FIP eine Anmeldebestätigung.

1.2.2. Bezahlung

Die Bezahlung des Gesamtpreises ist unaufgefordert bis spätestens 7 Tage nach dem im Prospekt bzw. im Internet ausgeschriebenen Anmeldeschluss zu leisten. Die nicht fristgerechte Bezahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. FIP ist in diesem Falle berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises bzw. maximal 50,-- Euro zu erheben.

1.3. Für alle vermittelnden Tätigkeiten (z. B. Pauschalreisen, Flüge, Mietautos, Tickets usw.)
1.3.1. Anmeldung

Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers wird der Vertrag zwischen dem Anmelder und dem Leistungsträger geschlossen.

1.4. Serviceentgelte
1.4.1. Für die Vermittlung von Leistungen von Fluggesellschaften, Bahn u. a. werden folgende Serviceentgelte berechnet: 12,00 € Expresszustellung - pro Buchung; 15,00 € Tickethinterlegung - pro Ticket; 15,00 € E-Ticket - pro Ticket; 15,00 € Hinterlegung im Ticketoffice - pro Ticket.

Aufwendungen oder Auslagen, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z. b. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren usw.) sind zusätzlich zum Serviceentgelt, dass lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an FIP zu erstatten.

Die Serviceentgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.

Bei Stornierungen und Umbuchungen bleibt der Anspruch auf bereits angefallene Serviceentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

Bei FIP-Veranstaltungen:

2. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungshinweisen der aktuellen Prospekte bzw. unserer Angebote im Internet, den weiteren Hinweisen, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Veranstaltungsbestätigung/Anmeldebestätigung. Nebenabreden (Wünsche und Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder ein E-Mail durch FIP. Vermittelt FIP im Rahmen seiner Veranstaltungen Fremdleistungen, haftet FIP nicht selbst für die Durchführungen der Fremdleistungen, soweit in der Ausschreibung oder Bestätigung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird. Die Veranstaltung beginnt und endet zu dem im Prospekt oder im Internet ausgeschriebenen Zeiten. Wichtige Umstände oder Änderungen der Zeiten der Verkehrsunternehmen können zu einer Verschiebung führen. FIP versucht den Teilnehmer über diese neuen Termine/Zeiten rechtzeitig zu informieren. Flugscheine und Sonderfahrtausweise gelten nur für die angegebenen Tage und Zeiten. Wenn der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch nimmt, kann hierfür keine Erstattung gewährt werden.

3. Höhere Gewalt

3.1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FIP als auch Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der FIP wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der FIP ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. FIP ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig.
4.2. FIP kann
bis 7 Tage nach Anmeldeschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann nach Absprache mit den Teilnehmern, die Veranstaltung mit einer höheren Gebühr ermöglicht werden.
4.3. FIP ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Veranstaltungsabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.4. FIP kann den Veranstaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung von FIP bzw. der von ihm eingesetzten Freizeitleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigt FIP, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Die von FIP eingesetzte Veranstaltungsleitung ist ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von FIP wahrzunehmen.
4.5. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Absage einer Freizeitveranstaltung durch FIP, die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn FIP in der Lage ist, eine solche Veranstaltung aus dem Angebot von FIP ohne Mehrpreis anzubieten. Dieses Recht kann der Teilnehmer binnen 7 Tage in Schriftform bei FIP geltend machen.
4.6. Bei Reisen hat sich der Teilnehmer 24-48 Stunden vor Rückfahrt/Rückflug über die Fahrzeiten/Flugzeiten zu informieren. Wenn der Teilnehmer dies nicht tut und die Fahrt/den Flug verpasst, gehen die daraus entstehenden Kosten zu  Lasten des Teilnehmers.
4.7. Bei verspätetem Erscheinen zu einem von FIP genanten Zeitpunkt an einen Treffpunkt, trägt der Teilnehmer alle möglichen Folgekosten selbst.
4.8. Programmänderungen sind vorbehalten.
4.9. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als 4 Monate, kann FIP Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorgesehen die Preise der Leistungsträger erhöht haben. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.

5. Rücktritt und Umbuchung

5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten.
5.2. Im Falle eines Rücktritts kann FIP eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach
folgenden Prozentsätzen pro Person vom Veranstaltungspreis berechnet:

Für FIP-Veranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung
bis 60.Tag vor Veranstaltungsbeginn 30%
59. bis 30.Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
29. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum Veranstaltungstag 80%

Für alle anderen FIP-Veranstaltungen
bis 30.Tag vor Veranstaltungsbeginn 10%
29. bis 8.Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
7. Tag bis zum Veranstaltungsbeginn 80%

Dem Teilnehmer steht das Recht zu, FIP nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ausfällt als die Pauschale. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

6. Allgemeine Hinweise

6.1. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom FIP in Form von möglichen Informationsbriefen vor Veranstaltungsantritt zugehen.
6.2. Teilnehmer, die während einer Veranstaltung die Volljährigkeit erlangen oder aufgrund einer Sondervereinbarung als Volljährige an einer Veranstaltung für Minderjährige teilnehmen, unterstehen im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs ausdrücklich den Weisungen der jeweiligen Veranstaltungsleitung. Das Gleiche gilt für alle Minderjährigen Teilnehmer.
6.3. Über evtl. Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit, sowie schwere Erkrankungen eines Teilnehmers muss FIP bei der Anmeldung zwingend informiert werden. Die Nichtinformation hierüber berechtigt FIP, den Vertrag ggf. fristlos zu kündigen.
6.4. Mitnahme und Konsum von Drogen, Rausch- und Aufputschmitteln aller Art wie auch der Missbrauch von Alkohol ist bei Veranstaltungen untersagt. Für die aus der Verletzung dieses Verbotes entstehenden Folgen haften ausschließlich die betreffenden Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei Zuwiderhandlung jederzeit von der Reise bzw. Veranstaltung auszuschließen.
6.5. Die Daten der Teilnehmer unterliegen dem Datenschutz.

7. Vertragsobliegenheiten

7.1. Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Preises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel der Veranstaltung FIP anzuzeigen.
7.2 .Tritt ein Veranstaltungsmangel auf, muss der Teilnehmer FIP eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach darf der Teilnehmer selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Veranstaltung kündigen. Eine Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von FIP verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Teilnehmerseits gerechtfertigt ist.
7.3. Ein
e Mängelanzeige nimmt die örtliche Veranstaltungsleitung entgegen. Sollten Sie diese ausnahmsweise nicht erreichbar sein, so wendet sich der Teilnehmer direkt an FIP (Samtrotweg 2, 74223 Flein, Tel. 07131/9191698, Fax 07131/9191699 Email Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ), sofern ihm dies zumutbar ist. Unterlässt der Teilnehmer die Berichtigung schuldhaft, resultiert daraus der Verlust des Gewährleistungsanspruchs.
7.4. Gewährleistungsansprüche hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Veranstaltungsende bei FIP geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
7.5. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten nach dem vertraglichen Veranstaltungsende.
7.6. Der Anmelder haftet immer für die Gesamtschulden und vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer zu den Bedingungen des Veranstalters und weiterer Leistungsträger.

7.7. Etwaiges Bildmaterial von Teilnehmern darf zur Veröffentlichung und zu Werbezwecken verwendet werden.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1. Im Prospekt bzw. in der Bestätigung hat FIP den Teilnehmer über evtl. notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen wird FIP den Teilnehmer, sobald FIP diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
8.2. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

8.3. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist der Teilnehmer alleine verantwortlich.
8.4. Sollten trotz dem Teilnehmer erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder vom Teilnehmer nicht eingehalten werden, sodass der Teilnehmer deshalb die Reise nicht antreten kann, ist FIP berechtigt, den Teilnehmer mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 zu belasten.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist durch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung geregelt. Die Haftung wird gem. § 651 h I BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht für die Pflicht von FIP, den Teilnehmer über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu unterrichten.

9.2. Wird eine Pauschalreise und/oder eine Beförderung, oder eine andere Vermittlung von touristischen Leistungen erbracht, so erbringt FIP Fremdleistungen. In diesem Falle haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen bzw. der Pauschalveranstalter oder der jeweilige Leistungsträger. Vermittelt FIP lediglich fremde Leistungen, so haftet FIP nur für die ordentliche Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
Für Flug - oder Fahrplanänderungen, Wetterbehinderungen o. ä. wird keine Haftung übernommen.

10. Verjährung und Sonstiges
10.1 Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

Alle weiteren Vertragspunkte gelten für Kinder-Betreuung:

11. Kinder-Betreuung
11.1. Ein Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage aktueller Preislisten, Internetangebote oder individueller Angebote bietet der Auftraggeber FIP den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme von FIP zustande.

11.2. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung überweist der Auftraggeber FIP innerhalb von 10 Tagen den auf der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Anzahlungsbetrag. Dieser beträgt 20% vom Gesamtpreis der Rechnung. Die nicht fristgerechte Bezahlung der Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach dem erfolgten Auftrag unaufgefordert zu leisten. Der Einzahlungsnachweis obliegt der Pflicht des Auftragsgebers.

11.3. In Auftrag gegebene Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FIP.

11.4. Der Auftraggeber sorgt für alle im Zusammenhang mit der Vertragsausführung notwendigen behördlichen Auflagen und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren, einschließlich etwaiger Steuern und GEMA-Gebühren. 
11.5 Der Auftraggeber stellt bei Bedarf ordnungsgemäße, zugelassene und ausreichende Stromanschlüsse zur Verfügung.

11.6 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bis 31 Tage vor Auftragsbeginn kann der Auftrag kostenfrei storniert werden. Im Falle eines Rücktritts kann FIP eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen vom jeweiligen Auftragspreis berechnet: bis 30.Tag vor Auftragsbeginn 10%, 29. bis 8.Tag vor Auftragsbeginn 50%, 7. Tag bis zum Auftragsbeginn 80%.

 

Alle weiteren Vertragspunkte gelten für den Verkauf von Artikeln:

12. Verkauf von Artikeln

12.1. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf Grundlage unserer Angebote bieten der Käufer FIP den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme von FIP zustande.

12.2. Die Bezahlung de Gesamtpreises ist bis 30 Tage nach Erhalt der Artikel unaufgefordert zu leisten. Bei nichtfristgerechter Bezahlung fallen Mahngebühren von 5,00 € an.

12.3. Die Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FIP.

12.4. Der Käufer hat bei Lieferung einer mangelhaften Sache nach Wahl von FIP Anspruch auf Nacherfüllung oder Nachlieferung. Nicht einwandfreie Artikel müssen reklamiert werden und können auf Kosten von FIP zurückgesendet werden. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ausgenommen vom Umtausch bzw. Nachbesserung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

12.5. Der Käufer kann den Vertag innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Dieser Widerruf ist schriftlich zu erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen von Artikeln, die nach speziellen Wünschen angefertigt wurden.

12.6. Bei einem Versand von Artikeln werden die jeweiligen Portokosten der Deutschen Post in Rechnung gestellt.

12.7. Bestellte Artikel werden so schnell als möglich ausgeliefert, mindestens aber binnen 4 Wochen ab Bestellung, soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Kann FIP aufgrund eines Umstandes, den FIP nicht zu vertreten hat den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so wird FIP von der Verpflichtung zur Leistung frei. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss, kann FIP dadurch entstandene Kosten berechnen.

 

13. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge.

 

Hinweis zu der Formulierung dieser Veranstaltungsbedingungen: Bei diesen Veranstaltungsbedingungen haben wir bewusst auf die Verwendung von weiblichen Schreibweisen (...In/..in) verzichtet, weil größtenteils Gesetzestexte verwendet wurden, die solche Formulierungen nicht zulassen, bzw. die ohnehin schon schwere Verständlichkeit dieser Bedingungen durch doppelte Artikel (der/die) etc. noch zusätzlich erschwert würde.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

 

Freizeitveranstalter Gabriele Papke
FIP-Freizeit Individuell Papke

Postfach 1150, 74220 Flein oder Samtrotweg 2, 74223 Flein
Tel.: 07131 9191698 Fax: 07131 9191698

e-mail: g.papke@fip-freizeit.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Stand: Januar 2008   Gerichtsstand: Heilbronn

 

 



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